Die glaubenslehre der Ahlu Sunnah

Die Asha'irah und Maturidiyyah


Ist das vollziehen von 20 Raka’a im Tarawih eine schwache Meinung ?

 

Eingegangen wird auf die Behauptung das das vollziehen von zwanzig Raka’ā im Tarawīh eine schwache Meinung wäre. Es wird aufgezeigt wie die klassischen Gelehrten diese Angelegenheit in Anbetracht zogen. Alles Lob gebührt Allāh den Erhabenen und Majestätischen.

Imām Bayhaqī [rahimahullah] hat uns in al-Marifa von Sa’īb ibn Yazīd [radi Allāhu anhu] überliefert, der sagte: ,,In der Zeit von Umar ibn al-Khattāb (radi Allāhu anhu) pflegten die Leute 20 Raka’ās und das Witr [zu beten].“

In einer andere Version dieses Hadīth wird es folgendermaßen überliefert in al-Sunān von Bayhaqī: Sa’īb Ibn Yazīd sagte:

,,In der Zeit von Umar Ibn al-Khattāb, verrichteten sie 20 Raka’ās im Monat Ramadān. Er sagte (auch):,,Und sie rezitierten das Mi’in,(Suren im Qur’ān die mehr als 100 Verse haben) und sie lehnten sich an ihren Stöcken in der Zeit von Uthmān ibn Affān, wegen der Unbequemlichkeit des Stehens.“[Bayhaqī]

Imām Nawawī [rahimahullah] sagte in al-Khulasā über diese Überlieferung das sie Sahīh ist nach seinen Kriterien.

Außerdem die oben erwähnten Hadīth sind absolut vertrauenswürdig, wie erwähnt wurde von dem Indischen Gelehrten, Shaykh al-Nimāwī in Athar al-Sunān und einer großen Anzahl von Hadīthgelehrten.

Imām Badruddīn al-Aynī [rahimahullah] sagte in seinem berühmten Kommentar zu Sahīh al-Bukhār:

,,Die Meinung unserer Gefährten [der Hanafīgelehrten] so wie der Shāfi’īs und der Hanbalīs ist die, welche al-Bayhaqī überlieferte mit einer authentischen Überlieferungskette [Sahih Isnad]…“ [Imām al-Aynī,Umdat al-Qārī Sharh Sahīh Bukhārī]

Der Beleg welcher beweist, dass Umār [radi Allāhu anhu] die Praxis von 20 Raka’ās anordnete wurde verzeichnet von Shaykh Ali al-Muttaqī al- Hindī in der größten Hadithsammlung: Kanz al-Ummal fi Sunan al-aqwal wal Af’al, der wie folgt lautet von Ubaī ibn Ka’ab:

„Umār (radi Allāhu anhu) befahl (Ubayy) das Gebet im Ramadhān zu führen, weil die Leute tagsüber fasteten und sie [den Qur’ān] nachtsüber nicht gut rezitieren konnten , aus diesem Grund ist es besser das du [den Qur’ān] nachtsüber rezitierst. Ich (Ubayy) fragte: „Oh Amīr al-Mu’minīn, dies wurde doch vorher nicht gemacht this.“ Er sagte:,,Ich weiß, doch dies ist eine gute Handlung“, und so vollzog (Ubayy) es für sie [den Gefährten] mit zwanzig Raka’ā.“

Yahyā überliefert von Mālik [rahimahullāh], dass Yahyā ibn Ruman [radi Allāhu anhu] sagte:,,Die Menschen pflegten es die Nacht im Ramadhān mit dreiundzwanzig Raka’ās* zu beten in der Zeit von Umār ibn al-Khattāb.“*Anmerkung:zwanzig Raka’ā Tarawīh und drei Witr. [Imām Mālik, Muwatta Buch 6 Hadith 6.2.5]

Imām Tirmidhī [rahimahullah] erwähnt, dass Umār, Alī, Sufyan al-Thawrī und Imām Shāfi’ī es akzeptierten das das Tarawīh Gebet aus zwanzig Raka’ā besteht. Er erwähnte dazu Imām Shāfi’īs Aussage, dass er die Leute von Makkah sah, wie sie zwanzig Raka’ā beteten. [Tirmidhī, B.1 S.99]

Es ist auch zu finden das einige der Tabi’īn es pflegten zwanzig Raka’ā zu beten und auch einige beteten sechsunddreißig Raka’ās im Tarawīh.

[Musannaf Ibn Abi Shayba, B.2, S. 165-166]

,,Yahyā bin Sa’īd al-Ansārī [rahimahullah] der der Qādī von Medina war sagte, dass Umār [radi Allāhu anhu] jemanden angewiesen hatte die Leute im Tarawīhgebet zu führen mit zwanzig Raka’āt. Diese Überlieferung ist authentisch narration is authentisch jedoch mursal. [Ibn Abi Saybah, S.406; Āthārus Sunan, B.2 S..55]

Abdul Azīz bin Rāfi’ [rahimahullah] sagte das Ubay bin Ka’b [radi Allāhu anhu] die Leute von Medina mit zwanzig Raka’ā Tarawīh und drei Witr beten lies. Auch diese Überlieferung ist authentisch jedoch mursal. [Ibn Abi Saybah, S.406; Āthārus Sunan, B.2 S.55]

Der berühmte Tabi’ī und Muftī von Makkah Atā ibn Abī Rabāh [rahimahullah] sagte, das er die Sahāba und andere darin vorfand wie sie 23 Raka’ā [im Tarawīhgebet] verrichteten zusammen mit dem Witr.“

[Ibn Abi Shaybah, B.1 S.406; Qiyāmul Layl, S.91,Ibn Hajjar al-Asqalānī Fath al-Bārī, B.4 S.219; Āthārus Sunān, B.2 S.55]

Abul Hasana [rahimahullah) sagte: ,,Ali [radi Allāhu anhu] wies jemanden an das Gebet vorzubeten mit zwanzig Raka’ā Tarawīh mit 5 Pausen dazwischen.“

[Suanā Kubra von Hāfiz al-Bayhaqī, B.2 S.496. Diese Überlieferung ist authentisch. (Siehe Jawāhirun Naqi, B.1 S.208 und Umdatul Qārī, B.11 S.127 für die detaillierte Klassifizierung) ]

Imām Ghazālī [rahimahullāh] schreibt: ,,Das Tarawīhgebet umfasst 20 Raka’āt und es ist eine Sunnah Mu’akkadah. Die Art und Weise es zu verrichten ist wohl bekannt.”

[Ihyā Ulūm, B.1 S.208]

Er schreibt außerdem: ,,zwanzig Raka’āt ist die Meinung des Konsens der Gelehrten wegen der Überlieferung von Yazīd Ibn Rūman [rahimahullah] in dem Muwatta von Imām Mālik, gemeint ist während der Khilāfa von Umār, wo die Leute 23 Raka’ā im Tarawīhgebet Vollzogen zusammen mit dem Witrgebet.“ [Ihyā Ulūm, B.2 S.66]

Der Muhaddith Imām ibn Qudāma [rahimahullah] schreibt in al-Mughnī, dass die Sahāba darin übereinstimmend waren, dass das Tarawīh Gebet mit zwanzig Raka’ā gebetet wurde.

[al-Mughnī B.1 S.803]

Imām Nawawī sagte: „Das Tarāwīh-Gebet ist eine Sunnah gemäß dem Konsens der Gelehrten. Unsere Meinung lautet, dass es aus 20 Raka`āt mit 10 Taslīm besteht und es ist erlaubt, es allein zu beten oder in der Gemeinschaft.“ [al-Majmū` 4/31]

Ibn Taymīyah sagte: ,,Wahrlich es wurde bewiesen das Umār [radiAllāhu anhu] Ubayy ibn Ka’ab [radiAllāhu anhu] die Leute in den 20 Gebetseinheiten des Tarawīhs und 3 des Witrs im Ramadhān führen ließ. Das ist der Weg der Gelehrten dieser Ummah und dies ist die Sunnah. Das ist aufgrund der Tatsache, dass Ubayy ibn Ka’ab 20 Gebetseinheiten Tarawīh mit einer großen Gemeinschaft der Muhājirīn und Ansār der Sahāba las und keiner unter ihnen hat diese Praxis abgelehnt/zurückgewiesen.“ [Fatāwa,1:192; al-Mughnī,1:803]

Ibn Taymīyah sagt an einer anderen Stelle: ,,Wenn Umār al-Farūq [radi Allāhu anhu] mit der Etablierung der 20 Gebetseinheiten im Tarawīh davon ausgegangen war, eine schlechte Praxis einzuführen, dann würde Alī [radi Allāhu anhu] dieser in seinem Kalifat ein Ende setzen.Im Kalifat von Alī, las er jedoch auch 20 Gebetseinheiten im Tarawīh in Kufa. Im Monat Ramadhān würde Alī sagen:,Möge Allāh das Grab von Umār erleuchten, so wie er (Umār) unsere Moscheen für uns erleuchtet hat. [Minhāj as-Sunnah 2/224]

Imām al-Dhahabī [rahimahullah] erwähnt die Handlung von Umār [radi Allāhu anhu] und wie er Ubayy ibn Ka’ab das Gebet führen lies, und bestätigte dies.

[Imām Dhahabī in Siyar A’lam an-Nubala, 10/70]

Hāfiz Subkī al-Shāfi’ī [rahimahullah] schreibt:,,Wir Glauben daran, dass das Tarawīhgebet aus zwanzig Raka’ā besteht, wie es bewiesen wurde aus authentischen Überlieferungen.“

[Sharhul Minhāj]

Al-Hāfiz Ibn Hajjar Al Asqalānī [rahimahullāh] überliefert von Imām Rafi [radi Allāhu anhu] :,,Der Prophet [sall Allāhu aleyhi wa sallam] betete 20 Raka’ā im Tarawīh an zwei aufeinanderfolgenden Nächten mit einer Ansammlung an Leuten im Ramadhān. In der dritten Nacht kamen viel mehr Leute zusammen (zu einer Versammlung) doch der Prophet [sall Allāhu aleyhi wa sallam] erschien nicht. Am darauf folgenden Morgen sagte der Prophet [sall Allāhu aleyhi wa sallam]:,,Ich befürchtete das das Gebet [die 20 raka’ā im Ramadhān] für euch zur Pflicht [Fard] werden würde, und ihr nicht in der Lage sein würdet es zu tragen.“

Diese Überlieferung wurde von Shaykh al-Islām Ibn Hajjar al-Asqalānī [Rahimahullāh] überliefert, nachdem er dies überlieferte sagte er dazu:,, Es gibt einen Konsens unter den Muhadithīn [Hadīthgelehrten], dass diese Überlieferung authentisch [Sahīh] ist. [Talkīsul Habīr fi Takhrīj ahadīth Rafi ul-Kabīr B.1, S.119]

Einige Leute bringen diese Aussage von Shaykh al-Islām Ibn Hajjar al-Haythamī um zu beweisen das die Praxis des Tarawīh Gebetes von zwanzig Raka’āt nicht richtig oder schwach sei.

Ibn Hajjar al-Haythamī sagte: „Es gibt keinen sahīh Bericht darüber, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) 20 Raka`āt beim Tarāwīh betete. Die Überlieferung, in der es heißt, dass er „20 Raka`āt zu beten pflegte“ ist äußerst schwach (da`īf).“ [al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, 27/142-145]

Es mag sein das Shaykh al-Islām al-Haythamī diesen Hadith als schwach sah aber wir das heißt noch lange nicht das es seine Meinung ist das die Praxis von 20 Raka’āt ein schwaches Fundament hat.

Denn Shaykh al-Islām ibn Hajjar al-Haythamī al-Mekkī [rahimahullah] sagte: ,,Die Sahāba [radi Allāhu anhum] waren übereinstimmten darin, das Tarawīh Gebet mit zwanzig Raka’ā zu beten.“ [Tuhfarul Akhyār S.197]

Dies zeigt das er zwar den Hadith als schwach sah, aber nicht die Praxis.

Al-Hāfiz ibn Abdul Barr [rahimahullāh] sagte das es Fakt ist das die Sahāba radi Allāhu anhum zwanzig Raka’ā beteten während dem Kalifāt von Umār [radi Allāhu anhu].

[Mirqāt, B.2 .S.174]

Imām Sarkhasī [rahimahullah] von der Hanafī Madh’hab sagte: „Es sind 20 Raka`āt, abgesehen von Witr, nach unserer Meinung.“ [al-Mabsūt 2/145]

Shāh Walīullāh Muhaddith Dehlewī [rahimahullāh] schreibt auch, dass das Tarawīh Gebet während der Zeit der Sahāba [radi Allāhu anhum] und Tabi’īn 20 Raka’ā war.

[Hujjatullāhi Bāligha, B.2 S.67]

Shāh Abdul Azīz Muhaddith Dehlewī [rahimahullāh] erwähnt auch, dass der Konsens der Sahāba erreicht wurde, dass sie es pflegten zwanzig Raka’ā und drei Witr Raka’ā zu beten.

[Majmū’ah Fatāwa Azīzī, B.1 S.162]

Allama Anwar Shāh al-Kashmīrī [rahimahullāh] erwähnt in seinem Kommentar zu Sahīh Bukhārī folgendes: ,,Als Imām Abu Yūsūf [rahimahullah] Imām Abu Hanifah [rahimahullah] fragte ob Umār [radi Allāhu anhu] irgendeinen Beweis vom Propheten [sall Allāhu aleyhi wa sallam] hatte als er zwanzig Raka’ā im Tarawīh betete, antwortete Abu Hanifa:,,Umār [radi Allāhu anhu] war niemals jemand der Handlungen der Bida’ā ausübte.” [Faydhul Bārī, B.2 S.420; Marāqil Falāh, S.81; Bahrur Rā’iq, B.2 S.66]

Außerdem sagte Allama Anwar Shah Kashmīrī [rahimahullāh]: ,,Noch nicht einmal einer der vier A’imma hielt weniger 20 Raka’āt für richtig im Tarawīh Gebet; Die Praxis und die Ansicht der meisten der Gefährten [radiAllāhu anhum] war auch so. Imām Mālik [rahimahullāh] hielt mehr als 20 Raka’āt für richtig. Er ist davon überzeugt,dass es 36 Raka’āt sind. Nach der Praxis von Imām Mālik werden nur 20 Rakat in der Gemeinschaft verrichtet, aber die gebräuliche Praxis und Methode der Menschen von Medinah war, dass sie während der kurzen Zwischenpause (nach allen 4 Raka’āt), wenn der Imam sich nach 4 Raka’āt hinsetzte, 4 weitere Raka’āt zu verrichten pflegten. Der Mann, welcher das Tarawīh Gebet in der Masjid al-Harām leitete, umschritt (Tawaf) während dieser Pause gewöhnlich die Ka’ba. Die Menschen von Madīna konnten natürlich nicht die Ka’ba umschreiten und daher verrichteten sie in diesen kurzen Pausen 16 weitere Raka’āt (insgesamt).“

[Es wurde in seiner veröffentlichten Vorlesung Tirmidhī al-ma’rūf ba-Arfa’sh-Shazzi (Band 1 S. 329), ausgesagt]

Allama Ahmad Uthmanī [rahimahullāh] schreibt, weil keiner von den Sahāba sich uneinig waren über die 20 Raka’ā, sind sich alle Gelehrten darüber einig.

[Fath’ul Mulhim, B.2 S.320]

Einige Leute bringen diese Aussage von Imām Muhammad ash-Shaybānī [rahimahullah] um aufzuzeigen das das Tarawīh Gebet nicht aus 20 Raka’āt besteht, um ,,seine Meinung“ aufzuzeigen.

,,Imam Muhammad (rahimahullāh) bekundete sein Einverständnis mit dem Hadith von `A´isha (radhiaAllāhu `anha) mit folgender Aussage: „Wir nehmen all dies an.“

[Muwatta Imam Muhammad Seite 138]

Aber erwähnen dabei seine Meinung bezüglich Tarawīh nicht gründlich möge Allāh ihnen vergeben.

Er sagte: ,,Wir nehmen diesen Weg (von 20 Raka’āt Tarawīh)…..weil die Muslime [die Sahāba] übereinstimmend darin waren und dies als eine gute Praxis sahen. Es wurde überliefert das der Gesandte Gottes [sall Allāhu aleyhi wa sallam] sagte:,,,Was auch immer die Muslimīn für gut erachten, ist auch als gut angesehen bei Allāh. Und was auch immer sie als schlecht betrachten, so ist dies auch schlecht angesehen bei Allāh.“ * [Muwatta S.11-12]

*Dies ist eine authentische Aussage von Abdullah Ibn Mas`ūd. Imām Ahmad überliefert dies in seinem Musnād (1:379 nr.3599), auch überliefert dies Imām al-Bazzar und Imām Tabarānī im Mu`jām al-Kabīr wie Imām Haythamī es erwähnten in Majma` al-zawa’id, und er (al-Haythamī) ergänzte folgendes: ,,Seine Überlieferer sind vertrauenswürdig.“ Al-Āmidī betrachte diesen als einen Hadīth dessen Überlieferungskette bis zu dem Propheten ging (al-Ihkam fi usul al-ahkam 2. Edition. Beirut, 1401/1982, 1:214). Ahmad Hasan wies darauf hin, dass Imām Abu Hanifas Schüler Imam Muhammad ibn Hasan al-Shaybānī dies ursprünglich als Hadīth überlieferte, doch später wurde dies Abdullah ibn Mas’ūd zugeschrieben

Wie wir sehen darf man nicht einfach wenn man 2 Fetzen von ihm gelesen hat, die Behauptung stellen er würde dieser Meinung nicht folgen.



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